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Pflegeversicherung

Pflegezusatzversicherung

Selbstbestimmt leben - auch bei Pflegebedürftigkeit 

Die Vorteile einer Pflegezusatzversicherung

   Starke Leistungen: Mehr Eigenständigkeit und Mobilität bei Pflegebedürftigkeit

  Persönlicher Ansprechpartner vor Ort: Sie wohnen so lange wie möglich in den eigenen 4 Wänden

   Einfacher 24-Stunden-Schadenservice: Reduziert Ihre finanzielle Belastung – und die Ihrer Familie

   Einfacher 24-Stunden-Schadenservice: Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit bei Pflege Tagegeld und Pflege Zuschuss

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen gerade mal für das Nötigste. Die tatsächlichen Kosten decken sie bei Weitem nicht. Und Pflegebedürftigkeit ist oft mit Unsicherheit und vielen Fragen verbunden – sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft und unterstützt. Damit Sie selbst entscheiden können, wie und wo Sie gepflegt werden.

Leistungen

Pflege zu Hause oder im Heim

Finanzielle Mittel zur freien Verfügung. Für Pflegeleistungen nach Ihren Vorstellungen – für selbstbestimmte Pflege zu Hause, in der Tagespflege oder in einem Heim.

Leistungsdynamik bei Pflege Tagegeld

Ihr Tagegeld wird alle 3 Jahre angepasst – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Erhöhung können Sie selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Verschiedene Produktvarianten

Wählen Sie aus Pflege Tagegeld, Pflege Zuschuss oder staatlich geförderter Pflegezusatzversicherung die für Sie passende Absicherung aus. Das Pflege Schutz Paket bietet zusätzliche Hilfe und Services.

Sofortiger Versicherungsschutz

Bei Pflege Tagegeld und Pflege Zuschuss ohne Wartezeiten ab Vertragsbeginn

Optional

24-Stunden-Versorgungsgarantie

Pflegeheimplatz-Garantie bzw. Versorgungszusage zu einem Pflegedienst bei erstmaligem Bedarf oder bei Erhöhung Ihres Pflegegrads.

Serviceleistungen

Für Sie oder Ihre Familienangehörigen: persönliche Beratung bei Fragen rund um die Pflege, vor Ort oder per Telefon. Vermittlung von Serviceleistungen für Pflege, Haushalt, technische Hilfe, Abrechnungen u. v. m.

1.000 € Einmalzahlung

Ab Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): einmalig Auszahlung von 1.000 €, wenn zum ersten Mal eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung besonders wichtig?

Für Familien wie Janine, 45, und Timm, 42, mit 2 Kindern

Bei Pflegebedürftigkeit möchten Janine und Timm ihre Kinder nicht belasten – oder ihre gute Rente und Ersparnisse opfern. Aber Pflegebedürftigkeit kann jederzeit eintreten. Und viele Tausend Euro kosten. Gut, dass beide mit einem Pflegetagegeld vorgesorgt haben. Damit haben sie Geld zur freien Verfügung. Und können selbst entscheiden, wie und wo sie gepflegt werden.

Für Paare ohne Kinder wie Katharina, 62, und John, 66

Die beiden wollen zu Hause alt werden. Durch eine Erkrankung hat Katharina Pflegegrad 2. Vieles kann sie nicht mehr alleine, z. B. Waschen und Ankleiden. Also kommt für 1.000 € im Monat der Pflegedienst. Die Pflegepflichtversicherung leistet ab dem 1.1.2022 monatlich 724 €, der DKV Pflege Zuschuss in gleicher Höhe. Das reicht zur Deckung ihres Eigenanteils von 276 € – und sogar für eine Haushaltshilfe.

Für Singles wie Malek, 39

Malek weiß, dass er jederzeit pflegebedürftig werden kann, z. B. durch einen Unfall oder eine Krankheit. Auf die Pflegepflichtversicherung verlässt er sich nicht. Noch ist er gesund und kann das Pflege Tagegeld günstig und ohne Risikozuschläge abschließen. Mit der Dynamik erhöht sich sogar alle 3 Jahre seine Leistung um 150 € monatlich – ohne neue Gesundheitsprüfung.

Wissenswertes im Überblick

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  • Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung haben sich dank Pflegestärkungsgesetz und dank der aktuellen „kleinen“ Pflegereform zwar verbessert. Trotzdem reichen sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit meist nicht aus.

    Eine private Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell. Außerdem hilft sie Ihnen, Selbstbestimmung und Mobilität soweit wie möglich zu bewahren. So entscheiden weiterhin Sie selbst, was gut für Sie ist. Und in welchem Umfang Sie von wem im Alltag unterstützt oder gepflegt werden möchten. Denn:

    • Beinahe 2 von 3 Deutschen werden im Lauf ihres Lebens pflegebedürftig.
    • Pflegebedürftigkeit hat nicht nur etwas mit dem Alter zu tun. Sie kann jederzeit eintreten.
    • Eine private Pflegezusatzversicherung ist unverzichtbar, damit zu den gesundheitlichen nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen.
    • Eine private Zusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen und hilft, Vermögen und Erbe zu erhalten.
  • Pflege ist keine Frage des Alters, sie trifft auch junge Menschen. Ursachen für eine frühe Pflegebedürftigkeit sind z. B. Verkehrs- und Sportunfälle, ein Zeckenbiss, ein Schlaganfall, Epilepsie oder andere Erkrankungen. Je jünger Sie pflegebedürftig werden, umso länger fallen private Kosten an – und die summieren sich.

    Eine private Pflegezusatzversicherung hilft Ihnen, Ihre gewohnte Eigenständigkeit und Mobilität bei Pflegebedürftigkeit zu bewahren. Zusätzliche finanzielle Mittel ermöglichen es Ihnen, trotz Einschränkungen Ihre Zukunftspläne und die Ihrer Familie in die Tat umzusetzen. Sie selbst bestimmen, wie, wo und in welchem Umfang Sie unterstützt oder gepflegt werden möchten.

    Ein früher Einstieg in die Pflegezusatzversicherung hat Vorteile: Je niedriger Ihr Eintrittsalter, desto niedriger ist der monatliche Beitrag. Und Sie sind sofort für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abgesichert.

  • Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld in bestimmter Höhe. Über das vereinbarte Pflegetagegeld können Sie frei verfügen. Es ist nicht an bestimmte Leistungen gebunden – Sie selbst entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden. Etwa für eine Haushaltshilfe, für technische Hilfsmittel oder für Umbauten in Ihrer Wohnung. So leben Sie weiterhin selbstbestimmt und entlasten dadurch auch Ihre Familie.

  • Die Förder-Pflege ist eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Denn der Gesetzgeber weiß, wie hoch Pflegekosten sind – und beteiligt sich an Ihrer privaten Vorsorge.

    Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung der DKV beinhaltet unter anderem:

    • 60 € staatliche Pflegevorsorgezulage pro Jahr
    • Keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
    • Keine Gesundheitsprüfung
    • Erhöhte Leistungen nach 15 Jahren

    So funktioniert die Förderung

    Wenn Sie eine Förder-Pflege abgeschlossen haben, zahlen Sie einfach den reduzierten Beitrag. Um die Formalitäten für die Förderung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Am Ende eines Kalenderjahrs zahlt die Zulagenstelle den Förder-Beitrag direkt an das Versicherungsunternehmen.

    Achtung: Jeder Versicherte kann nur eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen.

  • Sehr viele Menschen wissen nicht, dass die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung i. d. R. nicht ausreichen. Doch die Pflegepflichtversicherung ist nur als Teilversicherung konzipiert. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Leistungen tragen Sie als Pflegebedürftiger.

    Das Problem: Je nach Pflegegrad können die monatlichen Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst durchaus über 1.000 € betragen. Der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim liegt nach Erhebungen des Verbands der Ersatzkassen bei durchschnittlich 2.081 € monatlich. Je nach Ausstattung und Lage des Heims können die Kosten aber auch deutlich höher ausfallen.

    Ab dem 1.1.2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. Dieser hängt von der Dauer des Heimaufenthalts ab. Allerdings macht der Leistungszuschlag nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Außerdem ist damit zu rechnen, dass die Entlastung durch steigende Personalkosten in wenigen Jahren wieder aufgezehrt wird.

    Übrigens: Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht bezuschusst. Das bedeutet, Sie als Pflegebedürftiger müssen diese Kosten weiterhin komplett selbst zahlen.

    Die Pflichtversicherung zahlt nur einen Teil. Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen in den meisten Fällen nicht aus. Das bedeutet, einen großen Teil der Kosten müssen Sie als Pflegebedürftiger übernehmen.

    Pflege verschlingt ein Vermögen – Ihr Vermögen. Um den hohen Eigenanteil zu zahlen, müssen Sie Ihr eigenes Einkommen einsetzen. Reicht es nicht aus, müssen Sie auf Erspartes zurückgreifen. Und unter Umständen sogar das eigene Haus verkaufen. Oder Ihr Erbe wird durch die Kosten der Pflege reduziert oder sogar aufgebraucht.

    Der Ehepartner ist unterhaltspflichtig. Können Sie Ihre Pflegekosten nicht (vollständig) selbst bezahlen, springt häufig das Sozialamt ein. Es fordert das Geld anschließend von den Unterhaltspflichtigen zurück. Dabei berücksichtigt das Sozialamt das Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners.

    Die Ersparnisse müssen bis zu einer Schongrenze aufgebraucht werden. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € kann das Sozialamt die Kinder zur Zahlung der Pflegekosten für Mutter oder Vater heranziehen. Sogar Schenkungen eines Elternteils innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit können zurückgefordert werden.

    Die Lösung: Eine private Zusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen. Außerdem hilft sie dabei, Vermögen und Erbe zu erhalten.

Ein Produkt der DKV, dem Gesundheitsversicherer der ERGO
Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Versicherung AG und dient Werbezwecken.